
Ab dem 1. Juli 2026 gelten neue gesetzliche Vorgaben für den Einsatz von Rodentiziden auf Basis von Antikoagulanzien. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) verbietet ab diesem Datum die befallsunabhängige Dauerbeköderung (BUD). Damit ist die rein präventive Auslegung von Giftködern künftig untersagt.
Warum ändert sich die Rechtslage? Antikoagulanzien wirken hochspezifisch auf die Blutgerinnung von Nagetieren. Da diese Wirkstoffe jedoch persistent und bioakkumulierend sind, belasten sie bei unsachgemäßem Einsatz die Umwelt und können eine Gefahr für andere Tiere sowie Menschen darstellen. Die neue Regelung trägt dazu bei, den Einsatz dieser Substanzen deutlich zu reduzieren und nachhaltigere Methoden zu fördern.
Was bedeutet das für Sie? Die gesetzlichen Änderungen betreffen sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. Bereits jetzt ist geregelt, dass die Zulassung für viele dieser Biozide im Privatbereich nicht verlängert wird. Restbestände dürfen noch bis zum 22. Oktober 2026 aufgebraucht werden. Danach stehen diese Mittel für Privatanwender nicht mehr zur Verfügung.
Ihr Vorteil durch unsere Expertise Für uns als Fachbetrieb sind diese Vorgaben eine Bestätigung unseres Weges. Wir setzen bereits verstärkt auf präventive und nachhaltige Konzepte, die weit über den bloßen Einsatz von Giftködern hinausgehen. Wir analysieren Ihre Situation vor Ort und erarbeiten zukunftssichere Lösungen, die effektiv und umweltfreundlich sind.
Haben Sie Fragen zu den neuen Bestimmungen oder benötigen Sie eine Beratung zu modernen Bekämpfungsstrategien? Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Tel.: 0671 – 970 20 445
Email: info@christian-steines.de


